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Flugausfälle häufen sich – wer muss zahlen?

Flugausfälle häufen sich – wer muss zahlen?

Drei Stunden früher am Flughafen und dann fällt der Flug aus. Nicht immer ist ein schneller Ersatz da. Oft kann der Flug erst am nächsten Tag angetreten werden. So oder so ähnlich geht es immer mehr Fluggästen.

Die Gründe für Flugausfälle sind vielfältig. Mal ist es ein Streik oder das Wetter, die als höhere Gewalt eingestuft werden. Mal sind es technische Probleme. In vielen Fällen liegt es jedoch an der Flugplanung der Airline, die immer mehr auf Effizienz getrimmt wird und keinerlei zeitliche Spielräume zulässt. Die Frage ist jedoch wer muss wann zahlen?

Bei Streiks und Wetterbedingten Flugausfällen ist die Sache klar

Streiks und Wetterbedingte Flugausfälle zählen zu höherer Gewalt. Die Fluggesellschaft bleibt zwar generell verpflichtet die Passagiere zu befördern, eine Entschädigung für den Flugausfall kann jedoch nicht gefordert werden.

Die Fluggesellschaften müssen die Passagiere für die Dauer der Verzögerung angemessen Versorgen. Dazu gehören Gutscheine für Essen und Trinken im Flughafen oder gegebenenfalls eine bezahlte Übernachtung mit Verpflegung sowie der Transport zum Hotel auf Kosten der Fluggesellschaft.

Sollte der Streik vorher angekündigt sein, bestehet die Möglichkeit für eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung des Fluges auf einen anderen Tag oder eine andere Fluggesellschaft, um vielleicht doch noch pünktlich an den Urlaubsort zu kommen.

Technische Pannen am Flugzeug, Überbuchungen und andere Gründe für den Flugausfall

Wenn das Fluggerät eine technische Panne hat und deshalb nicht anheben kann, ist es absolut nachvollziehbar, dass sich ein Flug verspätet. Sicherheit geht vor! Sollte ein Ersatzteil nicht rechtzeitig zu beschaffen sein, muss sich die Fluggesellschaft ebenfalls um die Belange der Passagiere kümmern und diese so gut es geht versorgen. Wer sich Geld beschaffen muss, weil er sich unbedingt einen Ersatzflug besorgen muss, kann einen Online-Schnellkredit beantragen.

Leider funktioniert das nicht immer reibungslos, was einen Schadenersatz gegen die Fluggesellschaft begründet. Passagiere können sich die notwendigen Auslagen erstatten lassen. Außerdem haben sie, abhängig von der Dauer des Fluges einen Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises. Von der EU wurden hierzu einheitliche pauschale Regelungen geschaffen.

Bei Verspätungen bis zwei Stunden muss die Airline für Verpflegung sorgen und jedem Passagier zwei Telefonate oder E-Mails ermöglichen.

Ab drei Stunden Verspätung müssen jedem Passagier bei Flugdistanzen bis 1.500 km 250 € ausgezahlt werden. Bei Strecken zwischen 1.500 km und 3.000 km haben Passagiere Anspruch auf 400 € Entschädigung und bei darüberhinausgehenden Strecken außerhalb der EU auf 600 €.

Die gleichen Entschädigungen gelten auch für Flugausfälle bei Überbuchung und anderen in der Sphäre der Fluggesellschaft liegenden Gründen.

Fluggäste sollten sich nicht gleich auf eigene Faust einen Ersatzflug besorgen, sondern erst klären, ob eine Beförderung über die Airline sichergestellt werden kann.

Der Fluggast verkommt vollends zum Stückgut

Die Fluggäste, in der Sprache der Airlines auch PAX genannt, ist für die Gesellschaften eine ökonomische Größe. Es geht um Auslastung, Kosten und Einnahmen pro Passagier sowie darum möglichst viele bezahlte Sitze innerhalb des Streckennetzes zu befördern. Das Ziel ist einzig und allein die Performance der Aktienkurse und am Ende der Gewinn.

Der Service und Komfort für den gemeinen Economy-Passagier bleiben auf der Strecke. Es existieren bereits Ideen, den Strom für das Aufladen der Handys zu verlaufen oder Übergewichtige mit einem Zuschlag zu belegen. Bei vielen Airlines können Fluggäste nicht einmal mehr den Sitz zurücklehnen, geschweige denn einen Kaffee aufs Haus als kleine Aufmerksamkeit erwarten.

In China hatte man allen Ernstes vor ein paar Jahren darüber nachgedacht, Fluggäste in hängenden Schaukeln zu transportieren, um die Auslastung in den Jets noch weiter nach oben zu treiben.

Falls ein Problem auftritt, heißt es für die Passagiere dagegen, dass sie um ihr gutes Recht kämpfen müssen. Es wird gestrandeten Fluggästen so schwer wie möglich gemacht, an eine Entschädigung zu gelangen. Es darf vermutet werden, dass das Kalkül darin besteht, dass viele entnervt aufgeben und auf die Durchsetzung ihrer Rechte verzichten.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass es sinnvoll sein kann, einen Anwalt oder eine spezialisierte Agentur einzuschalten, um möglichst schnell an das Geld zu kommen. Lange Bearbeitungsfristen durch die Fluggesellschaften und vielfach vorgeschobene Ausreden sind nicht hinzunehmen.

Bild-Quelle: Pixabay